AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Firma Maximilian Hanft Elektro- und Informationstechnik

stand: 07/2024

  1. Allgemeines
    Für meine Leistungen, gelieferten Waren und allgemein jeden abgeschlossenen Vertrag sowie Angebote, egal ob bindend oder nicht, gelten die folgenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur mit der schriftlichen Zustimmung meinerseits gültig.
    Zudem wird daraufhin gewiesen zwecks § 33 BDSG, dass die kundenbezogenen Daten in meiner EDV weiterverarbeitet werden. Sollte es zur Erfüllung der geschäftlichen Verbindlichkeit erforderlich sein, mit dem Akzeptieren der AGBs stimmt der Auftraggeber dem zu.
    Das Abtreten von Forderungen gegenüber mir an Dritte ist ausgeschlossen (§ 399 BGB).
  1. Überlassene Unterlagen
    Jegliche Unterlagen, egal ob in elektronischer oder Papierform, behalte ich mir das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Unterlagen dürfen unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, ich erteile eine ausdrücklich schriftliche Zustimmung. Wird ein Angebot nicht innerhalb der genannten Frist angenommen bzw. kommt es nicht zur Erteilung des Auftrages, so sind alle Unterlagen unverzüglich und ohne Aufforderungen zurückzusenden.
  1. Angebot und Vertragsabschluss
    Allgemein sind meine Angebote nicht bindend, es sei denn, es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen.
    Sollte ein Angebot vom Auftraggeber in der vorgesehenen Frist unterzeichnet sein, wird es bindend. Durch eine von mir erstellte Auftragsbestätigung, welche auf dem gewünschten Weg per E-Mail oder per Post zugesandt wird, gilt der Auftrag als angenommen.
    Informationen, welche die Eigenschaften meiner Waren und Leistungen beschreiben, sind als allgemeine Durchschnittswerte zu behandeln. Darunter fallen zum Beispiel Größen-, Gewichts- und Leistungsangaben. Soweit nicht anders schriftlich festgehalten, sind die Branchen üblichen Abweichungen anerkannt.
  1. Preise und Zahlungen
    Die festgelegten Preise bei der Erteilung des Auftrages und der Gesamtpreis gelten für die vereinbarten Stückzahlen. Zudem wird der gesetzliche Mehrwertsteuersatz dazu berechnet. Sollte es nach Abschluss des Vertrages zu Änderungen im Leistungsumfang kommen, wird dieser nach Wunsch des Auftraggebers mit einem neuen Angebot oder in Regie neu berechnet.
    Die Grundlage des Preises ist die schriftliche Bestätigung des Lieferanten. Sollte sich in der Zwischenzeit etwas an den Gestehungskosten ändern, z. B. durch unvorhersehbare Zusatzkosten bei der Lieferung, Verpackungskosten, öffentliche Abgaben, ist der Lieferant berechtigt, diese im Rahmen anzupassen. Dies ist keine Grundlage, um vom Kaufvertrag zurückzutreten.
    Sollte es während einer Auftragsabwicklung zum Abbruch des Auftrags kommen, z. B. durch grob fahrlässiges Handeln Dritter, die anerkannten Regeln der Technik können nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand durchgeführt werden, ausgemachte Termine werden nicht eingehalten oder der Auftrag wird durch den Kunden zurückgezogen, behalte ich es mir vor, die bereits geleistete Arbeitszeit, Materialien oder den Fahrtweg in Rechnung zu stellen.
  1. Lieferung
    Fristen und Termine für Waren und Dienstleistungen gelten nur unter schriftlicher Vereinbarung meinerseits. Zudem beginnt die Lieferfrist erst mit der Auftragsbestätigung, jedoch nur, wenn alle Einzelheiten bzw. der Umfang geklärt wurden.
    Sollte es zu Lieferverzögerungen durch Dritte kommen, gilt diese mit der fristgerechten Versandbereitschaft als eingehalten. Sollte der Auftraggeber in der Zeit des Lieferverzugs vom Vertrag zurücktreten wollen, ist dies unter folgenden Voraussetzungen möglich:
    Der Besteller kann zwei Wochen nach dem ursprünglichen Lieferdatum eine schriftliche und angemessene Nachlieferungsfrist setzen. Sollte die neue Frist wieder nicht eingehalten werden, gilt es als Verzug. Die Forderung auf Schadensersatz ist nur möglich, sofern der Lieferer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Sollte es notwendig und machbar sein, können Teillieferungen vereinbart werden.
    Sollte der Auftraggeber nicht in der Lage sein, die Ware bei Lieferung oder Teillieferung zu übernehmen, werden monatlich 1 % der Bruttoauftragssumme als Lagerkosten berechnet. Sollte die Ware oder die Leistung an den Auftraggeber übergeben und/oder abgenommen worden sein, so geht die Gefahr automatisch auf den Besteller/Auftraggeber über.

  2. Eigentumsvorbehalt
    Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Recht, darüber zu verfügen, bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen vor. Sollten die gelieferten Gegenstände ein fester Bestandteil des Bauobjekts geworden sein, ist es die Pflicht des Auftragsgebers, bei der Nichterfüllung des Vertrages bzw. beim Nichtleisten der Zahlungen die Demontage zu gestalten. Sollte es nicht zu wesentlicher Beschädigung des Bauobjekts kommen. Wird dies nicht gestatten, werden rechtliche Schritte eingeleitet, und der Auftragnehmer hat die Kosten des entstandenen Schadens des Auftragnehmers zu tragen. Sollte die Demontage nicht mehr möglich sein und die Liefergegestände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden sein, so gehen die Forderungen vom Auftraggeber auf den Gegenstand über. Der Auftragnehmer erhält dadurch Miteigentum.

  3. Zahlung und Rücktritt
    Zahlungen müssen immer in Euro getätigt werden, und zwar ohne zusätzliche Kosten wie port- oder spesenfrei. Der vereinbarte Zahlungszeitraum, in der Regel 14 Wochentage, ist einzuhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe der gängigen Banksätze für Überziehungskredite, mindestens aber 5 % für Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Bei Kaufleuten ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Leistungsort ist der aktuelle Firmensitz von Maximilian Hanft Elektro- und Informationstechnik, Wolfsberg 9; 83123 Amerang.
    Sollte es zu erheblichen Komplikationen kommen, welche unter anderem die
    Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist nach Ablauf der gesetzlichen Frist eine Kündigung durch den Auftragnehmer mit sofortiger Forderung zur Zahlung der bis dahin erbrachten Leistungen und gelieferten Waren möglich. Sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder wird die Ware nicht abgenommen, ist der Auftragnehmer zu Schadensersatz verpflichtet. Die Höhe kann bis zu 25 % des Auftragswertes betragen. Der Auftraggeber kann den Beweis liefern, dass eine niedrige Schadensumme entstanden ist.

  4. Streitigkeiten
    Im Allgemeinen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Streitfall wird der Gerichtsstand des Einzelunternehmers Maximilian Hanft Elektro- und Informationstechnik vereinbart. Sollte es zu einem Streitfall im nichtkaufmännischen Bereich kommen, gilt dies nicht.

  5. Abnahme und zusätzliche Bedingungen
    Nach dem Abschließen der Leistung wird eine Abnahme erfolgen.
    Auftraggeber und Auftragnehmer begutachten die erbrachte Leistung. Sollte der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, gilt die Abnahme als bestanden.
    Die Abnahme an sich kann wegen geringer Umstände, z. B. eines kleinen Mangels, nicht verwehrt werden. Die Aufforderung zu Nachbesserung wird dokumentiert und in absehbarer Zeit durchgeführt, in der Regel ohne zusätzliche Kosten zu verursachen.

  6. Gewährleistung und Widerrufsrecht
    Der Auftraggeber hat bei Lieferung der bestellten Ware/Leistung sofort zu prüfen, ob offensichtliche Mängel vorhanden sind oder ob es Abweichungen von der Vereinbarung gibt. Sollte der Fall eintreten, ist dies unverzüglich in Textform dem Auftragnehmer mitzuteilen. Dies gilt nicht bei einem Mangel, der durch dritte oder falsche Handhabung der Ware entstanden ist. Spätestens muss es innerhalb einer Woche adressiert werden, sonst gilt die Lieferung als ordnungsgemäß. Sollte es gerechtfertigt sein und eine Nachbesserung erforderlich sein, gilt eine Sechs-Wochen-Frist, in welcher der Auftragnehmer nachbessern darf. Schlägt der zweite Nachbesserungsversuch fehl, ist es dem Auftragnehmer gestatten, einen dritten in einer weiteren Frist von drei Wochen durchzuführen. Erst nachdem dieser auch fehlschlägt, ist der Auftraggeber dazu berechtigt, eine angemessene Preisminderung oder Rücknahme des Vertrages zu verlangen. Alle genannten Schritte müssen zwingend schriftlich festgehalten werden. Es gibt keine Gewährleistung gegenüber elektronischen Bauteilen Dritter. Sollte es hierbei zu Defekten oder Ähnlichem kommen, welche nicht durch den Auftragnehmer entstanden sind, wird für den Austausch der übliche Stundensatz verrechnet. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Waren beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre, bei Unternehmern ein Jahr. Laut dem gesetzlichen Widerrufsrecht bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen gilt eine zweiwöchige Frist, in welcher der Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Das muss jedoch schriftlich erfolgen.

  7. Haftung
    Die Gewährleistungsfrist für alle Leistungen, welche kein Bauwerk sind, beträgt ein Jahr. Zudem wird nur nach BGB bzw. wenn schriftlich vereinbart, nach VOB/B geurteilt. Sollte es zu grober Fahrlässigkeit durch den Auftragnehmer kommen, ist die Haftung trotzdem beschränkt. Sollten spezielle Umwelteinflüsse wie zum Beispiel Feuchtigkeit, Kälte oder Hitze, welche vorher nicht explizit schriftlich durch den Auftraggeber erläutert worden sein, die Ware/Leistung beschädigen, haftet der Auftraggeber nicht. Sollten nicht fertiggestellte Leistungen/Waren vorläufig in Betrieb genommen werden oder durch Dritte beschädigt werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Sollten Schäden durch grob fahrlässiges Handeln oder Verletzung der Pflichten durch den Auftragnehmer entstehen, haftet dieser dafür. Auch die gesetzlichen Vorschriften zur Haftung, sollten Diese zwingend notwendig sein, gelten dann. Der Haftungsanspruch für sonstige vorhersehbare Schäden beläuft sich maximal auf die doppelte Auftragssumme bzw. muss eben Vertragstypisch sein.

  8. Gültigkeit des Vertrages

    Laut BGB § 306 heißt es:
    1. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
    2. „Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.“
    3. „Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.“